Mindestens 35% des Wertes des Sondervermögens müssen in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Davon müssen mindestens 51% der entsprechenden Investmentquote in auf Euro lautende oder gegen den Euro abgesicherte Wertpapiere von Emittenten angelegt werden, die zum Zeitpunkt ihres Erwerbs über einen Investment-Grade Status verfügen. Bis zu 65% des Wertes des Sondervermögens können in Aktien angelegt werden. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Zertifikaten auf Rohstoffe und Rohstoffindizes angelegt werden. Je bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur bzw. Bankguthaben angelegt werden.
Emittent
DWS Investment GmbH
Fondsgröße in Mio.
290,843
Gesamtkostenquote (TER)
1,33 %
Tracking Difference
1,1491
Ausschüttung
Thesaurierend